Niederlassungsfreiheit
Niederlassungsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union. Sie gewährleistet, dass natürliche Personen und juristische Personen ihre wirtschaftliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat gründen und dort kontinuierlich betreiben können. Dazu gehört die Errichtung eines Unternehmens, die Gründung einer Niederlassung oder Zweigstelle, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens sowie die Leitung der Unternehmung auf dauerhafter Basis.
Rechtsgrundlage ist vor allem Artikel 49 bis 55 AEUV, der die Freizügigkeit der Niederlassung verbietet und
Die Niederlassungsfreiheit steht in engem Zusammenhang mit der Dienstleistungsfreiheit; sie unterscheidet sich durch ihren dauerhaften Charakter
Auswirkungen: Sie ermöglicht Investitionen, Standortentscheidungen und die grenzüberschreitende Strukturierung von Unternehmen. Staatliche Regelungen zu Gesellschaftsformen, Kapitalanforderungen