Netzanschlusspunkt
Der Netzanschlusspunkt (NAP) bezeichnet in der Energiewirtschaft den vertraglich festgelegten Ort, an dem das öffentliche Netz eines Verteilnetzbetreibers die Netzverbindung zur Kundeneinrichtung herstellt. Er markiert den Grenz- und Verantwortungsbereich: Der Netzbetreiber sorgt bis zum Netzanschlusspunkt für die sichere Netzdurchführung und Netzqualität; dahinter liegt die Kundeneinrichtung, für die der Kunde verantwortlich ist (Installation, Zähler, Geräte).
Der NAP wird durch den Netzanschluss- oder Netzanschlussvertrag festgelegt und durch regulatorische Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem NAP-Kontext: Der Netzbetreiber schafft sowie betreibt die Verbindung in
Der Begriff wird vorwiegend im Zusammenhang mit Strom- und Gasversorgung verwendet; in der Telekommunikation existieren ähnliche