Netzanbindung
Netzanbindung bezeichnet die Anbindung eines Teilnehmers an ein größeres Netzsystem, insbesondere die Verbindung eines Endverbrauchers oder Erzeugers mit dem elektrischen Netz sowie, im weiteren Sinn, der Anschluss an ein Kommunikationsnetz. Im Kontext der Elektrizität umfasst die Netzanbindung den physischen Anschluss an das Verteil- oder Übertragungsnetz, die vertragliche Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, technische Anforderungen, Schutz- und Messausrüstung sowie die Koordination von Bau, Inbetriebnahme und Abrechnung. Netzbetreiber – in der Regel Verteilnetzbetreiber oder Transmissionsnetzbetreiber – prüfen die Anschlussfähigkeit, erstellen einen Netzanschlussvertrag und klären Kosten für Netzausbau oder Verstärkungen. Typische Schritte sind Antrag des Anschlussnehmers, Prüfung der Netzverträglichkeit, Festlegung des Anschlusspunktes, Planung, Bau, Inbetriebnahme und Abrechnung der Netznutzung. Regulatorisch bildet häufig das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Rechtsrahmen, ergänzt durch Verordnungen zur Netzverbindung, Netzanschluss- und Netznutzung. Ziel ist eine sichere, zuverlässige und diskriminierungsfreie Netznutzung, Einhaltung technischer Anforderungen sowie die Gewährleistung von Netzstabilität. Die Netzanbindung ist zentral für die Integration dezentraler Erzeugung, Speicher- und Lastmanagement sowie für die Umsetzung der Energiewende.
Im Telekommunikationsbereich bezeichnet Netzanbindung den Zugang eines Gebäudes oder Unternehmens an das Kommunikationsnetz eines Netzbetreibers; sie
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