Nebengebäuden
Nebengebäuden bezeichnet man eigenständige Bauwerke, die zu einem größeren Gebäudekomplex gehören oder diesem räumlich nahe stehen und der Hauptnutzung untergeordnet sind. Sie dienen der Erweiterung der nutzbaren Fläche, ohne Bestandteil des eigentlichen Wohn- oder Geschäftsgebäudes zu sein.
Typische Funktionen und Formen umfassen Garagen, Werkstätten, Ställe, Lager- oder Technikgebäude, Gartenhäuser, Carports oder Wintergärten. Sie
Rechtlich und planungsbedingt sind Nebengebäuden in Bebauungsplänen und Denkmalschutzregelungen geregelt. Es gelten Vorgaben zu Abständen, Gebäudevolumen,
Historische Bedeutung und Modernisierung: Nebengebäuden prägen den Charakter ländlicher Anwesen und Gutsanlagen. Sie sind oft Ziel