Nationalität
Nationalität, auch Staatsangehörigkeit genannt, bezeichnet das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem Staat. Sie begründet die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft, liefert Schutz durch den Staat, bestimmt Rechte wie Wahl- und politische Teilhabe sowie bestimmte Pflichten, und sie beeinflusst Rechtsansprüche im Ausland. Nationalität ist weder identisch mit Ethnizität noch mit Sprache oder Kultur.
Nationalität wird in der Regel durch Geburt oder Einbürgerung erworben. Beim jus sanguinis richtet sich der
Eine Person kann mehrere Nationalitäten besitzen, je nach Rechtsordnung des Staates. Dual- oder Mehrfachstaatsangehörigkeit ist weltweit
Nationalität hat unmittelbare Folgen für Bürgerrechte und staatliche Leistungsansprüche, etwa das Wahlrecht, diplomatischen Schutz im Ausland
Weltweit streben Staaten darauf hin, Staatenlosigkeit zu verhindern. Internationale Abkommen, insbesondere die Konventionen von 1954 über
In Deutschland ist Staatsangehörigkeit der rechtlich zentrale Begriff; der Alltag verwendet oft auch den Begriff Nationalität,