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Nationalität

Nationalität, auch Staatsangehörigkeit genannt, bezeichnet das rechtliche Verhältnis einer Person zu einem Staat. Sie begründet die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft, liefert Schutz durch den Staat, bestimmt Rechte wie Wahl- und politische Teilhabe sowie bestimmte Pflichten, und sie beeinflusst Rechtsansprüche im Ausland. Nationalität ist weder identisch mit Ethnizität noch mit Sprache oder Kultur.

Nationalität wird in der Regel durch Geburt oder Einbürgerung erworben. Beim jus sanguinis richtet sich der

Eine Person kann mehrere Nationalitäten besitzen, je nach Rechtsordnung des Staates. Dual- oder Mehrfachstaatsangehörigkeit ist weltweit

Nationalität hat unmittelbare Folgen für Bürgerrechte und staatliche Leistungsansprüche, etwa das Wahlrecht, diplomatischen Schutz im Ausland

Weltweit streben Staaten darauf hin, Staatenlosigkeit zu verhindern. Internationale Abkommen, insbesondere die Konventionen von 1954 über

In Deutschland ist Staatsangehörigkeit der rechtlich zentrale Begriff; der Alltag verwendet oft auch den Begriff Nationalität,

Anspruch
nach
der
Abstammung,
meist
der
Nationalität
der
Eltern.
Beim
jus
soli
kann
die
Geburt
im
Staatsgebiet
zur
Staatsangehörigkeit
führen.
Darüber
hinaus
erfolgt
der
Erwerb
durch
Einbürgerung,
oft
nach
mehrjährigem
Aufenthalt,
Sprach-
und
Integrationsnachweisen,
Loyalitätserklärung
und
ggf.
einer
Prüfung.
In
besonderen
Fällen
ist
auch
Adoption
oder
Restitution
möglich.
verbreitet,
wenngleich
einige
Staaten
Beschränkungen
setzen.
Der
Erwerb
einer
weiteren
Staatsangehörigkeit
kann
in
bestimmten
Fällen
zum
Verlust
oder
zur
Aufgabe
der
bestehenden
Staatsangehörigkeit
führen
oder
zu
weiteren
Pflichten
führen,
je
nach
Land.
und
den
Zugang
zu
Sozialleistungen.
Sie
kann
auch
Pflichten
wie
Steuerpflicht
oder
Militärdienst
begründen,
wiederum
abhängig
von
der
Rechtsordnung
des
Staates.
den
Status
der
Staatenlosen
und
1961
zur
Verringerung
der
Staatenlosigkeit,
zielen
darauf
ab,
Personen
eine
Staatsangehörigkeit
zu
sichern
oder
Staatenlosigkeit
zu
vermeiden.
wobei
der
formale
Rechtsstatus
durch
Staatsangehörigkeit
bestimmt
wird.