Mehrfachstaatsangehörigkeit
Mehrfachstaatsangehörigkeit, auch bekannt als doppelte Staatsbürgerschaft, bezeichnet den Zustand, in dem eine Person rechtlich die Staatsbürgerschaft von zwei oder mehr Staaten besitzt. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen, beispielsweise durch Geburt in einem Land, dessen Eltern die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen (ius sanguinis und ius soli), durch Heirat, Einbürgerung oder durch Gesetzesänderungen, die die Anerkennung von Mehrfachstaatsangehörigkeit erlauben.
Die rechtlichen Auswirkungen und die Anerkennung von Mehrfachstaatsangehörigkeit variieren stark von Land zu Land. Einige Staaten
Personen mit Mehrfachstaatsangehörigkeit haben in der Regel Rechte und Pflichten in jedem der Länder, deren Staatsbürgerschaft