Nachprüfungsakt
Nachprüfungsakt ist ein formeller Verwaltungsakt im deutschen Verwaltungsrecht, durch den eine Behörde eine Nachprüfung (nachträgliche Prüfung) einer früheren Entscheidung oder eines früheren Bescheids durchführen lässt und die Ergebnisse sowie gegebenenfalls Änderungen mitteilt. Er dient dem Zweck, Unstimmigkeiten, Fehler oder neue Tatsachen aufzuklären und eine entsprechende Anpassung der Rechtsfolge herbeizuführen.
Anwendungsbereiche und Bedeutung
Der Begriff wird vor allem im Verwaltungs- und Steuerrecht verwendet, wo nach einer erneuten Prüfung von Sachverhalten
Ein Nachprüfungsakt enthält in der Regel den Hinweis auf Rechtsgrundlagen, die festgestellten Tatsachen, die Ergebnisse der
Gegen einen Nachprüfungsakt stehen in der Regel wie gegen andere Verwaltungsakte Rechtsbehelfe offen, insbesondere Widerspruch und
Der Begriff dient vor allem der Beschreibung des Ergebnisses einer Nachprüfung; konkrete Ausprägungen und Voraussetzungen können