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Nachfahren

Nachfahren ist ein deutsches Substantiv, das Personen bezeichnet, die aus einer bestimmten Person in gerader Linie hervorgehen; im genealogischen Sinn steht es für Nachkommen, Abkömmlinge oder Nachkommenschaft. Der Begriff wird vor allem in Genealogie, Historiografie und Erbrecht verwendet, um die Gesamtheit der Nachkommen einer Person zu benennen, unabhängig davon, ob sie noch leben oder bereits verstorben sind.

Grammatisch existieren der Nachfahre (Singular männlich), die Nachfahrin (Singular weiblich) und die Nachfahren (Plural). Der Begriff

Etymologie und Bedeutung: Der Ausdruck leitet sich vom Präfix nach- und dem Verb fahren ab und bedeutet

Verwendung: In Erbrecht, Familien- und Stammbaumarbeit sowie in historischen Studien spielt der Begriff eine zentrale Rolle.

Siehe auch: Vorfahren, Abkömmling, Stammbaum, Erbrecht.

Hinweis: Die Begriffe Nachfahre und Nachfahren sind in der Praxis oft geschlechtsneutral genutzt; feminine Formen wie

hat
eine
enge
Verwandtschaft
zu
Vorfahren,
die
das
Gegenteil
bezeichnen.
wörtlich
„jemandem
nachfolgen“
oder
„in
der
Nachfolge
stehen“.
In
älteren
Texten
tauchte
er
in
mittelhochdeutscher
Form
auf;
im
modernen
Deutsch
bezeichnet
er
vor
allem
die
Nachkommen
einer
Person.
In
Testamenten,
Erbfolgeregelungen
und
Erbengemeinschaften
wird
häufig
von
Nachfahren
gesprochen.
In
genealogischen
Aufstellungen,
Standesämtern
oder
genealogischen
Datenbanken
wird
die
Nachkommenschaft
dokumentiert,
um
Linienführung
und
Verwandtschaftsbeziehungen
abzubilden.
Nachfahrin
sind
formell
möglich,
werden
aber
je
nach
Stil
oft
vermieden.