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Nachkommenschaft

Nachkommenschaft ist ein deutscher Begriff, der die Abstammungslinie einer Person bezeichnet, also alle Personen, die in direkter genetischer oder rechtlicher Verbindung zu ihr stehen. Das Wort setzt sich aus nach- und kommen zusammen und wird im Sinn von die Nachkommen verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff oft synonym mit Abkömmlingen verwendet, betont aber stärker die Gesamtheit der Nachkommen in einer Generationenfolge.

In der genealogischen Praxis dient Nachkommenschaft dazu, Familienlinien zu beschreiben, die sich über mehrere Generationen erstrecken.

Im Erbrecht tritt der Begriff ebenfalls auf: Nachkommen können Erben sein oder Anspruch auf einen Teil des

Historisch spielt die Nachkommenschaft eine zentrale Rolle in Dynastien, Adelshäusern und Stammbaumnarrativen, in denen die Fortführung

Synonyme sind Abkömmlinge, Nachfahre oder Nachkommen; der Begriff Nachkommenschaft betont eher die Gesamtheit einer Abstammungslinie, während

Familienforscher
erstellen
Stammbäume,
in
denen
die
Nachkommenschaft
einer
Person
von
Kindern
über
Enkel
bis
zu
weiter
entfernten
Nachkommen
aufgeführt
wird.
Der
Begriff
ist
neutral
und
umfasst
sowohl
direkte
Kinder
als
auch
weiter
entfernte
Abkömmlinge.
Nachlasses
haben,
insbesondere
wenn
es
keine
oder
wenige
andere
gesetzliche
Erben
gibt.
In
Rechtstexten
wird
er
häufig
in
Verbindung
mit
der
Abstammung
verwendet,
um
die
Berechtigungsgrundlage
zu
determinieren.
der
Linie
betont
wird.
In
der
allgemeinsprachlichen
Nutzung
dient
der
Begriff
der
Beschreibung
von
Verwandtschaftsbeziehungen,
die
über
die
direkte
Partnerschaft
hinaus
bestehen.
Abkömmling
oft
einen
einzelnen
Angehörigen
bezeichnet.