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Mängelzustand

Mängelzustand bezeichnet den Zustand einer Sache, der von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder von allgemein anerkannten Normen abweicht, weil Mängel vorliegen. Der Begriff wird vor allem in den Bereichen Kauf, Bauwesen, Immobilien und Maschinenbau verwendet. Er beschreibt demnach eine Abweichung von dem Sollzustand, der dem Käufer oder Nutzer vertraglich zugesichert oder im Alltagsgebrauch als mängelfrei erwartet wird.

Im Gegensatz zum Sollzustand umfasst der Mängelzustand konkrete Abweichungen wie Material- oder Verarbeitungsmängel, falsche Maße, Leistungsprobleme,

Die Feststellung eines Mängelzustands erfolgt oft bei Lieferung oder Abnahme, kann aber auch später durch Mängelrügen,

Rechtsfolgen ergeben sich je nach Rechtsordnung, meist in Form von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen. Typische Rechtsmittel umfassen

In der Praxis dient der Begriff Mängelzustand dazu, den jetzigen Zustand einer Sache mit Abweichungen vom vereinbarten

Funktionsstörungen
oder
unerklärliche
Abnutzungen.
Ebenso
können
Rechtsmängel,
wie
fehlende
Eigentums-
oder
Nutzungsrechte,
oder
verdeckte
Mängel
hierzu
zählen.
Sachmängel
betreffen
die
Beschaffenheit
der
Sache
selbst,
während
Rechtsmängel
die
Rechtslage
betreffen.
Inspektionen
oder
Gutachterprüfungen
erfolgen.
Dokumentation,
wie
Mängelprotokolle
oder
Berichte,
spielt
eine
zentrale
Rolle,
um
Ansprüche
durchsetzbar
zu
machen.
Nachbesserung
oder
Ersatz
(Nacherfüllung),
Herabsetzung
des
Kaufpreises
(Minderung),
Rücktritt
vom
Vertrag
sowie
Schadensersatz.
Dabei
greifen
Fristen,
Ausschlüsse
und
Beweisslast
je
nach
Fall
unterschiedlich;
in
vielen
Jurisdiktionen
gelten
besondere
Regelungen
für
Verbraucher
versus
Unternehmer.
oder
erwarteten
Zustand
zu
beschreiben,
um
daraus
rechtliche
oder
vertragliche
Maßnahmen
abzuleiten.
Die
genaue
Ausgestaltung
hängt
von
Vertragstyp,
Branche
und
geltendem
Recht
ab.