Mängelzustand
Mängelzustand bezeichnet den Zustand einer Sache, der von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder von allgemein anerkannten Normen abweicht, weil Mängel vorliegen. Der Begriff wird vor allem in den Bereichen Kauf, Bauwesen, Immobilien und Maschinenbau verwendet. Er beschreibt demnach eine Abweichung von dem Sollzustand, der dem Käufer oder Nutzer vertraglich zugesichert oder im Alltagsgebrauch als mängelfrei erwartet wird.
Im Gegensatz zum Sollzustand umfasst der Mängelzustand konkrete Abweichungen wie Material- oder Verarbeitungsmängel, falsche Maße, Leistungsprobleme,
Die Feststellung eines Mängelzustands erfolgt oft bei Lieferung oder Abnahme, kann aber auch später durch Mängelrügen,
Rechtsfolgen ergeben sich je nach Rechtsordnung, meist in Form von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen. Typische Rechtsmittel umfassen
In der Praxis dient der Begriff Mängelzustand dazu, den jetzigen Zustand einer Sache mit Abweichungen vom vereinbarten