Musiklizenz
Musiklizenz bezeichnet im Urheberrecht die Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Musik rechtlich zu verwenden. Sie deckt die verschiedenen Rechte ab, die an einer musikalischen Komposition und an der Tonaufnahme bestehen. Zu den beteiligten Rechteinhabern gehören Komponisten, Texter, Verleger sowie Interpreten und Tonträgerhersteller; in Deutschland vertreten Verwertungsgesellschaften wie GEMA (Urheber- und Leistungsschutzrechte an Musikwerken) und GVL (Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträger) einen Großteil dieser Rechte. Die konkreten Lizenzarten richten sich nach dem Nutzungszweck.
Typische Lizenzarten sind: Public-Performance-Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe von Musik in Restaurants, Geschäften, Radiosendern oder TV-Sendern;
Der Prozess der Lizenzierung umfasst typischerweise die Identifikation des gewünschten Werks und der Rechteinhaber, die Einholung
In der Praxis erfolgen Lizenzen häufig über Verwertungsgesellschaften, während für ungewöhnliche oder spezialisierte Werke direkte Verhandlungen