Monatskaltmieten
Monatskaltmiete bezeichnet im deutschen Mietrecht die monatlich zu zahlende Grundmiete für eine Wohnung oder Wohneinheit, ohne Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausverwaltung oder Heizung. In Mietverträgen wird sie häufig als Kaltmiete oder Nettomiete ausgewiesen. Oft erfolgt die Angabe auch zuzüglich eines Betrags pro Quadratmeter (€/m²), aus dem sich die Monatskaltmiete durch Multiplikation mit der Wohnfläche ableiten lässt.
Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten werden separat aufgeführt. Die Summe aus Monatskaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten ergibt die
Die Höhe der Monatskaltmiete variiert stark nach Region, Stadtteil, Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Wohnung.
Zusammengefasst beschreibt die Monatskaltmiete die rein fixe Grundmiete pro Monat ohne Betriebskosten und Heizkosten; der eigentliche