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Monatskaltmieten

Monatskaltmiete bezeichnet im deutschen Mietrecht die monatlich zu zahlende Grundmiete für eine Wohnung oder Wohneinheit, ohne Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausverwaltung oder Heizung. In Mietverträgen wird sie häufig als Kaltmiete oder Nettomiete ausgewiesen. Oft erfolgt die Angabe auch zuzüglich eines Betrags pro Quadratmeter (€/m²), aus dem sich die Monatskaltmiete durch Multiplikation mit der Wohnfläche ableiten lässt.

Nebenkosten (Betriebskosten) und Heizkosten werden separat aufgeführt. Die Summe aus Monatskaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten ergibt die

Die Höhe der Monatskaltmiete variiert stark nach Region, Stadtteil, Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Wohnung.

Zusammengefasst beschreibt die Monatskaltmiete die rein fixe Grundmiete pro Monat ohne Betriebskosten und Heizkosten; der eigentliche

Warmmiete.
Die
Kaltmiete
dient
als
zentrale
Preisgröße
bei
Mietspiegeln,
Mietpreisbremse
und
Mieterhöhungen,
während
die
Betriebskosten
und
Heizkosten
je
nach
Verbrauch,
Vertrag
und
örtlichen
Regelungen
variieren
können.
In
der
Praxis
wird
sie
oft
im
Verhältnis
zur
Quadratmeterzahl
angegeben,
wodurch
Vergleiche
zwischen
Wohnungen
erleichtert
werden.
Vermieter
sind
verpflichtet,
die
Kaltmiete
im
Vertrag
deutlich
auszuweisen;
Erhöhungen
richten
sich
nach
gesetzlichen
Vorgaben
und
gegebenenfalls
nach
dem
Mietspiegel
oder
vergleichbaren
Mieten.
Warmmietpreis
ergibt
sich
erst
durch
Addition
dieser
Nebenkosten
und
Heizkosten.