Mindesthaltedauer
Mindesthaltedauer, wörtlich die „Mindesthaltedauer“, bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Mindestdauer, in der ein Vermögenswert, eine Berechtigung oder eine Verpflichtung gehalten oder aufrechterhalten werden muss, damit bestimmte Rechte, Leistungen oder Vergünstigungen greifen. Die genaue Länge und die Folgen einer Nicht-Einhaltung variieren je nach Rechtsordnung, Kontext und konkreter Regelung.
Typische Anwendungsbereiche sind im Steuer- und Förderrecht: Investitionen, Konten oder Subventionen können an eine Mindesthaltedauer gebunden
Bei Verträgen oder Arbeitgeberleistungen kann eine Mindesthaltedauer das Vesting von Boni, Urlaub oder Fortbildungszuschüssen regeln; wer
Insgesamt dient die Mindesthaltedauer als Instrument zur Sicherung von Kontinuität, Planungssicherheit und zum Schutz von Rechtsansprüchen;