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Militärflugzeugen

Militärflugzeuge bezeichnet Fluggeräte, die von staatlichen Streitkräften zu militärischen Zwecken betrieben werden. Sie unterscheiden sich von zivilen Luftfahrzeugen durch Einsatzaufgaben, Bewaffnung, spezialisierte Avionik und militärische Organisationsstrukturen.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören Luftüberlegenheit und Luftverteidigung, Bodeneinsätze (Luftangriffe und Unterstützungsflüge), Aufklärung, Transport und Geleit.

Die Typen reichen von Kampfflugzeugen (Jäger- und Mehrzweckflugzeuge) über Aufklärungs- und Frühwarnflugzeuge, Transportflugzeuge, Tankflugzeuge bis hin

Technisch zeichnen sich Militärflugzeuge durch fortschrittliche Avionik wie Radar-, Kommunikations- und Zielerkennungssysteme aus, sowie durch Waffensteuerung

Historisch betrachtet entwickelten sich Militärflugzeuge von einfachen Propellerflugzeugen im Ersten Weltkrieg über Düsenflugzeuge im Zweiten Weltkrieg

Der Betrieb erfordert umfangreiche Ausbildung, Wartung und logistische Unterstützung. Ausfuhr- und Einsatzkontrollen regeln Herstellung, Verkauf und

Darüber
hinaus
gewinnen
unbemannte
Systeme
(UAV)
sowie
Drohnentruppen
an
Bedeutung
und
arbeiten
häufig
mit
bemannten
Flugzeugen
zusammen.
zu
Trainingsflugzeugen
und
unbemannten
Luftfahrzeugen.
Die
meisten
modernen
Kampfflugzeuge
nutzen
Turbofan-
oder
Turboproptriebwerke;
Transport-
und
Aufklärungsflugzeuge
verwenden
ebenfalls
fortschrittliche
Antriebe.
Helikopter
werden
in
vielen
Streitkräften
separat
betrieben,
gehören
organisatorisch
oft
zur
Luftwaffe
oder
zu
anderen
Fliegergeschwadern.
und
elektronische
Gegenmaßnahmen.
Moderne
Kampfflugzeuge
können
Präzisionsmunitionen,
Luft-Luft-
und
Luft-Boden-Raketen
sowie
Bordkanonen
einsetzen.
Stealth-
und
geringe
Sichtbarkeit
sind
Merkmale
bestimmter
Designs.
bis
zur
Ära
der
Tarnkappentechnologie
im
späten
20.
Jahrhundert.
In
jüngerer
Zeit
gewinnen
unbemannte
Luftfahrzeuge
an
Bedeutung,
während
internationale
Produktion
und
Export
stark
reguliert
sind.
Einsatz
dieser
Flugzeuge;
Staaten
streben
nach
Lufthoheit,
technischer
Überlegenheit
und
Sicherheiten
gemäß
internationaler
Rechtsrahmen.