Mietergemeinschaften
Mietergemeinschaften bezeichnet ein Mietverhältnis, bei dem zwei oder mehr Personen gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus anmieten. In der Regel wird ein gemeinsamer Mietvertrag auf alle Mieter abgeschlossen, sodass jeder als Hauptmieter gilt. Die Mieter haften in der Regel gesamtschuldnerisch für Miete, Nebenkosten und die vertraglichen Pflichten; der Vermieter kann jeden Mieter in Regress nehmen, wenn andere ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
In der Praxis kann der Auszug eines einzelnen Mieters Auswirkungen auf den Vertrag haben: Der verbleibende
Mietergemeinschaften entstehen häufig in Wohngemeinschaften von Studierenden, Auszubildenden oder jungen Berufstätigen, die gemeinsam eine größere Wohnung
Vorteile einer Mietergemeinschaft liegen in gemeinsamer Kostenlast, erhöhter Verhandlungsposition gegenüber dem Vermieter und einer flexibleren Belegung.
Der rechtliche Rahmen orientiert sich am allgemeinen deutschen Mietrecht (BGB). Mietergemeinschaften gehören zu den Mehrmietverhältnissen, die