Meeresterritorien
Meeresterritorien, im Völkerrecht oft als Meereszonen bezeichnet, umfassen die Zonen eines Küstenstaats, in denen dieser Rechts- und Verwaltungskompetenzen ausübt. Die Einteilung folgt dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) sowie nationaler Gesetzgebung und umfasst in der Regel mehrere Ebenen: Territoriale Wasser, angrenzende Zone, ausschließliche Wirtschaftszone, Kontinentalschelf und die offene See.
Das Territoriale Wasser erstreckt sich in der Regel über 0 bis 12 Seemeilen vom Baseline, von der
Die angrenzende Zone kann bis zu 24 Seemeilen reichen. In diesem Bereich darf der Staat bestimmte hoheitliche
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bis zu 200 Seemeilen hat der Küstenstaat Souveränitätsrechte zur Erforschung und
Der Kontinentalschelf umfasst die wirtschaftliche Nutzung des Meeresbodens und Untergrunds bis zur natürlichen Fortsetzung der Kontinentalschelfgrenze,
Zusammen bilden Meeresterritorien das rechtliche Gerüst, nach dem Küstenstaaten maritime Räume verwalten, Ressourcen nutzen und zugleich