Verwaltungskompetenzen
Verwaltungskompetenzen bezeichnen die rechtlichen und organisatorischen Befugnisse, die eine Behörde oder ein öffentliches Amt besitzt, um Aufgaben der Verwaltung wahrzunehmen. Sie umfassen die Fähigkeit, rechtliche Vorschriften umzusetzen, Verwaltungsakte zu erlassen und Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen des gesetzlichen Rahmens liegen. Verwaltungskompetenzen sind grundlegend für den ordnungsgemäßen Ablauf administrativer Prozesse und dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie Rechtsschutz, Infrastrukturverwaltung oder soziale Dienstleistungen.
In Deutschland regeln vor allem das Bundesverwaltungsgesetz (BVerwG) und die jeweiligen Landesverwaltungsgesetze die Verteilung und Ausgestaltung
Verwaltungskompetenzen können sowohl zentral als auch dezentral ausgeübt werden, je nach Aufgabenbereich und gesetzlicher Regelung. Beispielsweise
Ein zentrales Anliegen der Verwaltungskompetenzen ist die Einhaltung des Verwaltungsrechts und die Gewährleistung eines fairen Umgangs