Mandantenumfang
Mandantenumfang bezeichnet in professionellen Dienstleistungs- und Rechtsberufen den festgelegten Umfang eines Mandats oder Auftrags. Er definiert, welche Leistungen, welche Mandantenobjekte (z. B. Unternehmen oder Tochtergesellschaften), geografische Reichweite und zeitlicher Rahmen vom Auftrag abgedeckt sind. Der Mandantenumfang wird typischerweise in einer Mandats- oder Engagement-Erklärung, einem Vertrag oder einer Vereinbarung festgehalten.
Zu den typischen Inhalten gehören der Leistungsumfang (Art der Beratungs-, Prüfungs- oder Vertretungsleistungen), der konkrete Mandantenkreis
Bedeutung und Nutzen liegen in der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, der Steuerung von Ressourcen und der Vermeidung
Verträge sollten den Mandantenumfang dokumentieren und Änderungen stets schriftlich festhalten. Unklare oder lückenhafte Formulierungen können zu