Rechtsberufen
Rechtsberufe bezeichnen die Berufe, in denen juristische Fachkenntnisse zum Erfüllungszweck einer Aufgabe dienen. In Deutschland gehören zu den wichtigsten Rechtsberufen die Rechtsanwälte, Notare, Richter und vereidigten Rechtsberater. Zudem gibt es beratende Tätigkeiten in Unternehmen, die als „Rechtsberater“ oder „Jurist“ klassifiziert werden, und spezialisierte Rollen wie Patentanwälte oder Steuerberater, die ebenfalls juristische Zulassungen erfordern.
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt beginnt mit dem ersten Staatsexamen. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und
Die Praxis wird von berufsständischen Verbänden und Kammern geregelt. Für Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer zuständig, für