Home

Löschanträge

Löschanträge bezeichnet formelle Anträge auf Löschung von Inhalten aus einer Plattform, einer Website oder einer Datenbank. Der Begriff wird in deutschsprachigen Online-Communities sowie im Datenschutzkontext verwendet und umfasst sowohl redaktionelle Inhalte als auch personenbezogene Daten.

Im Kontext von Wikis und ähnlichen Plattformen sind Löschanträge ein Verfahren zur Inhaltskontrolle. Der Antragsteller begründet,

Im Datenschutzkontext können betroffene Personen einen Löschantrag stellen, um die Löschung personenbezogener Daten zu erreichen (Recht

Auswirkungen: Eine Löschung macht Inhalte aus der öffentlichen Sicht unsichtbar, Backups oder gesetzliche Aufbewahrungen können sie

warum
eine
Seite
oder
ein
Element
gelöscht
werden
sollte
(etwa
fehlende
Relevanz,
unzuverlässige
Quellen,
Urheberrechts-
oder
Datenschutzbedenken).
Die
Prüfung
erfolgt
durch
Administratorinnen
und
Administratoren
oder
durch
die
Community
in
einem
festgelegten
Zeitraum;
häufig
entscheidet
eine
Abstimmung
oder
ein
Konsens.
Das
Ergebnis
kann
Löschung,
Verschiebung,
Umbenennung
oder
Beibehaltung
des
Inhalts
sein.
In
bestimmten
Fällen
kommt
auch
eine
Schnelllöschung
außerhalb
des
normalen
Verfahrens
infrage.
auf
Löschung,
Art.
17
DSGVO).
Der
Verantwortliche
prüft
den
Antrag
und
muss
bei
Vorliegen
entsprechender
Gründe
(Daten
nicht
mehr
benötigt,
Einwilligung
widerrufen,
unrechtmäßige
Verarbeitung)
informieren.
Typischerweise
erfolgt
eine
Rückmeldung
innerhalb
eines
Monats;
Ausnahmen
sind
möglich.
Es
kann
zu
Einschränkungen
kommen,
etwa
wenn
öffentliche
Interessen
oder
gesetzliche
Pflichten
einer
Löschung
entgegenstehen.
jedoch
nicht
immer
vollständig
beseitigen.
Die
konkrete
Umsetzung
hängt
von
der
Rechtsordnung,
den
Richtlinien
der
jeweiligen
Plattform
und
technischen
Gegebenheiten
ab.