Lieferverpflichtung
Lieferverpflichtung bezeichnet die vertragliche Pflicht des Verkäufers oder Lieferanten, die bestellte Ware oder die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß, in der vorgesehenen Menge, Qualität und Beschreibung zu liefern. Sie umfasst in der Regel den Lieferort, den Lieferzeitpunkt und die Art der Lieferung und gehört zu den Hauptleistungspflichten eines Kauf- oder Liefervertrags (BGB § 433).
Der Lieferzeitpunkt und der Erfüllungsort werden im Vertrag festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen
Verletzt der Lieferant die Lieferverpflichtung, liegt in der Regel Lieferverzug oder Nichtlieferung vor. Der Käufer kann
In grenzüberschreitenden Verträgen sind Lieferverpflichtung und deren Rechtsfolgen häufig durch Handelsbräuche wie Incoterms, vertragliche Garantien oder