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Langzeitpflege

Langzeitpflege bezeichnet alle Formen professioneller und nicht-professioneller Unterstützung für Menschen, die dauerhaft auf Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, bei medizinischer Versorgung oder bei pflegerischen Tätigkeiten angewiesen sind, weil Alter, Krankheit oder Behinderung ihre Selbstständigkeit eingeschränkt haben. Sie umfasst Leistungen zur Grundpflege (Hilfe bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität), Behandlungspflege (medizinische Anwendungen durch Pflegefachkräfte), hauswirtschaftliche Versorgung sowie soziale Betreuung sowie rehabilitative, betreuende und palliative Angebote.

Die Leistungen der Langzeitpflege können ambulant zu Hause erbracht, in teilstationären Einrichtungen genutzt oder in stationären

Finanzierung und Regulierung: In vielen Ländern deckt eine spezielle Pflegeversicherung oder das allgemeine Sozialversicherungssystem Langzeitpflege zu

Arbeitskräfte und Herausforderungen: Die Langzeitpflege wird überwiegend von Pflegefachkräften, Gesundheits- und Krankenpflegekräften, Altenpflegefachkräften sowie Hilfskräften getragen.

Pflegeeinrichtungen
erbracht
werden.
Die
Bereitstellung
erfolgt
durch
verschiedene
Träger,
darunter
öffentliche,
freie
bzw.
kirchliche
Organisationen
sowie
privat
geprägte
Pflegedienste.
Qualitätssicherung
und
Aufsicht
erfolgen
durch
zuständige
Behörden
auf
kommunaler,
Landes-
oder
nationaler
Ebene.
einem
Teil
ab.
Die
Leistungsgewährung
richtet
sich
oft
nach
dem
festgestellten
Pflegebedarf,
der
einem
oder
mehreren
Pflegegraden
entspricht.
In
Deutschland
beispielsweise
erfolgen
Sachleistungen
durch
Pflegedienste
oder
Pflegegeld
für
häusliche
Pflege
durch
Angehörige,
ergänzt
durch
Eigenanteile
und
private
Zusatzversicherungen.
Stationäre
Einrichtungen
unterliegen
festgelegten
Qualitätsstandards
und
regelmäßigen
Prüfungen.
Herausforderungen
umfassen
Fachkräftemangel,
steigende
Nachfrage
durch
demografischen
Wandel,
Kostenkontrolle,
regionale
Unterschiede
und
das
Spannungsverhältnis
zwischen
häuslicher
Pflege
und
Einrichtungen.