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Langfristvergütungen

Langfristvergütungen bezeichnen Vergütungsbestandteile, deren Auszahlung oder Auslösung an die Erreichung festgelegter Ziele über mehrere Jahre hinweg gebunden ist. Sie ergänzen laufende Gehaltszahlungen und Boni und sollen nachhaltig ausgerichtetes Verhalten sowie eine positive Wertentwicklung des Unternehmens fördern. In der Praxis betreffen sie vor allem Führungskräfte und Schlüsselmitarbeiter, können aber auch in breiterem Umfang eingesetzt werden.

Typische Formen sind leistungs- oder aktienbasierte Anreizinstrumente wie Performance Shares, Aktienoptionen, Restricted Stock Units (RSUs) oder

Governance und Regulierung spielen eine zentrale Rolle. Die Festlegung von Langfristvergütungen erfolgt in der Regel durch

Vorteile solcher Vergütungen liegen in der langfristigen Ausrichtung, Mitarbeiterbindung und Alignement von Interessen mit Aktionären; Kritikfelder

ähnliche
Instrumente.
Daneben
gibt
es
verzögerte
oder
zweckgebundene
Geldbestandteile,
deren
Auszahlung
erst
nach
mehreren
Jahren
erfolgt
oder
an
das
Erreichen
von
Kennzahlen
gekoppelt
ist.
Zielgrößen
können
absolute
Werte
(Gewinn,
Umsatz),
relative
Kriterien
(Total
Shareholder
Return,
TSR;
Vergleich
mit
Branchen-
oder
Peers)
oder
gemischte
Zielvorgaben
sein.
Übliche
Vesting-Perioden
liegen
bei
drei
bis
fünf
Jahren,
gelegentlich
auch
länger;
bei
Zielerreichung
können
Hürden
oder
Staffelungen
vorgesehen
sein.
den
Aufsichtsrat,
unterliegen
Transparenz-
und
Offenlegungspflichten
im
Vergütungsbericht
und
müssen
das
Prinzip
der
Angemessenheit
wahren.
In
vielen
Jurisdictions
kommen
weitere
Regelungen
hinzu,
etwa
Rückforderungsrechte
(malus)
sowie
Risikoabhängigkeiten,
die
verhindern
sollen,
dass
Vergütungen
zu
riskanten
Kurzfristentscheidungen
verleiten.
Die
Bilanzierung
erfolgt
häufig
nach
geltenden
Rechnungslegungsstandards,
und
steuerliche
Behandlung
variiert
je
nach
Rechtsordnung.
betreffen
Komplexität,
Abhängigkeit
von
Marktzyklen
sowie
potenzielle
Fehlanreize,
wenn
Ziele
schlecht
gestaltet
sind.