Kreditvereinbarungen
Kreditvereinbarungen bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, die die Bedingungen der Gewährung und Rückzahlung eines Kredits festlegt. Typischerweise regeln sie Darlehen, Kreditlinien oder Überziehungskredite und enthalten Angaben zur Kreditsumme, Laufzeit, Zinssatz (fix oder variabel), Tilgung, Gebühren sowie Sicherheitsleistungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Bürgschaften. Weiterhin regeln sie Voraussetzungen für Auszahlung, Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung, Kündigungsrechte sowie Nebenbestimmungen. Oft werden zudem Covenants aufgenommen – vertragliche Auflagen zu finanziellen Kennzahlen oder operativen Vorgaben, um das Risiko für den Kreditgeber zu begrenzen.
Zu den gängigen Typen gehören Darlehensverträge mit fester oder variabler Verzinsung, revolvierende Kreditlinien (Kreditrahmen), Überziehungskredite und,
Der rechtliche Rahmen ergibt sich vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Allgemeine Vertragsregeln gelten; bei
Wesentliche Elemente des Risikomanagements umfassen Bonitätsprüfungen, Risikoabwägungen und Sicherheitenverträge, die in der Kreditvereinbarung verankert sind. Die