Kostenaufteilung
Kostenaufteilung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die Verteilung von Kosten, die nicht unmittelbar einem Kostenträger zugeordnet werden können, auf verschiedene Kostenträger, Kostenstellen oder Leistungsbereiche. Ziel ist eine verursachungsgerechte Kostenverteilung, die Transparenz schafft, Kostenkontrolle ermöglicht, Preis- und Entscheidungsfindung unterstützt.
In der Praxis erfolgt die Kostenaufteilung häufig in zwei Schritten: Zuweisung der Gemeinkosten zu Kostenstellen (Kostenstellenrechnung)
Herausforderungen: Wahl geeigneter Bezugsgrößen, Veränderung der Kostenstrukturen, mögliche Verzerrungen durch falsche Treiber, Über- oder Unterverteilung. Zweckmäßigkeit: