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Kostenaufteilung

Kostenaufteilung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre die Verteilung von Kosten, die nicht unmittelbar einem Kostenträger zugeordnet werden können, auf verschiedene Kostenträger, Kostenstellen oder Leistungsbereiche. Ziel ist eine verursachungsgerechte Kostenverteilung, die Transparenz schafft, Kostenkontrolle ermöglicht, Preis- und Entscheidungsfindung unterstützt.

In der Praxis erfolgt die Kostenaufteilung häufig in zwei Schritten: Zuweisung der Gemeinkosten zu Kostenstellen (Kostenstellenrechnung)

Herausforderungen: Wahl geeigneter Bezugsgrößen, Veränderung der Kostenstrukturen, mögliche Verzerrungen durch falsche Treiber, Über- oder Unterverteilung. Zweckmäßigkeit:

und
Verteilung
dieser
Gemeinkosten
auf
Kostenträger
(Kostenträgerrechnung).
Die
verbreitetsten
Verfahren
sind
die
Zuschlagskalkulation,
bei
der
indirekte
Kosten
nach
Bezugsgrößen
wie
Maschinenstunden,
Arbeitsstunden
oder
Materialwert
auf
Kostenträger
verteilt
werden.
Bei
der
Kostenstellenrechnung
werden
Kosten
zunächst
den
Verantwortungseinheiten
zugeordnet,
z.
B.
Fertigungs-,
Verwaltungs-
und
Vertriebsstellen.
In
modernen
Systemen
gewinnt
die
aktivitätsorientierte
Kostenrechnung
(Aktivitätsbasierte
Kostenrechnung)
an
Bedeutung,
bei
der
Kosten
zunächst
Aktivitäten
zugerechnet
und
anschließend
anhand
von
Kostentreibern
auf
Kostenträger
verteilt
werden.
Die
Kostenaufteilung
ist
ein
Hilfsmittel
zur
Kalkulation,
Budgetierung
und
strategischen
Entscheidungsfindung;
sie
beeinflusst
Preisgestaltung,
Produktmix
und
Leistungsentgelte.