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Konzernführung

Konzernführung bezeichnet die zentrale Leitung und Steuerung eines Konzerns, also eines Unternehmensverbunds, der rechtlich eigenständige Tochtergesellschaften umfasst. Ziel ist es, die strategische Ausrichtung, Ressourcenallokation, Risikosteuerung und Wertschöpfung über die Konzerngrenzen hinweg sicherzustellen. Dabei reicht der Aufgabenbereich von der Festlegung der Unternehmensstrategie bis zur Abstimmung von Einzelentscheidungen in den Tochtergesellschaften.

Aufbau und Rollenstrukturen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. In vielen deutschsprachigen Ländern erfolgt die Konzernführung im

Zu den Kernaufgaben der Konzernführung gehören die Strategiefestlegung, die langfristige Konzernplanung, der Budgetprozess, das Risikomanagement und

Rechtlich und regulatorisch wird die Konzernführung durch Rahmenwerke wie den Deutschen Corporate Governance Kodex, sowie durch

Zwei-System
mit
Vorstand
und
Aufsichtsrat:
Der
Vorstand
leitet
das
operative
Geschäft,
der
Aufsichtsrat
überwacht,
berät
und
genehmigt
wesentliche
Entscheidungen.
In
Ein-Pfosten-Systemen,
wie
sie
in
anderen
Jurisdiktionen
verbreitet
sind,
übernimmt
der
Verwaltungsrat
bzw.
der
Vorstand
ähnliche
Führungs-
und
Kontrollaufgaben.
Übergreifend
geht
es
darum,
die
Interessen
der
Eigentümer
zu
vertreten,
Transparenz
zu
gewährleisten
und
Synergien
zu
realisieren.
die
Einhaltung
von
Compliance-Standards.
Zudem
gehören
das
interne
Kontrollsystem,
das
interne
und
externe
Reporting
sowie
die
Konzernrechnungslegung
zu
den
zentralen
Elementen.
Die
Konsolidierung
der
Abschlüsse,
meist
nach
IFRS
oder
HGB,
sorgt
für
ein
einheitliches
Konzernbild.
nationale
Rechnungslegungsvorschriften
und
Kapitalmarktvorschriften
geprägt.
Herausforderungen
ergeben
sich
aus
Globalisierung,
internationalen
Standards,
Digitalisierung
und
steigenden
Ansprüchen
an
Nachhaltigkeit
und
Stakeholder-Orientierung.