Kontoeigentümer
Kontoeigentümer bezeichnet in der Regel die Person oder juristische Person, der ein Bankkonto gehört und auf deren Namen das Konto geführt wird. Der Kontoeigentümer besitzt das Eigentums- und Verfügungsrecht über das Guthaben und bestimmt die Grundsätze der Kontonutzung.
Im Alltag wird der Begriff oft synonym zum Kontoinhaber verwendet; rechtlich gesehen beschreibt Kontoeigentümer jedoch die
Rechte und Pflichten: Der Kontoeigentümer kann Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen veranlassen, Kontoauszüge prüfen und Nutzungsberechtigungen für
Arten und Konstellationen: Kontoeigentümer können natürliche oder juristische Personen sein. Gemeinschafts-, Treuhand- oder Firmenkonten können mehrere
Besonderheiten: Im Todesfall gehen die Rechte in der Regel auf Erben oder Bevollmächtigte über; Banken verlangen
Relevanz: Der Begriff kommt in bank- und vertragsrechtlichen Kontexten vor, insbesondere bei Firmenkonten, Treuhandvereinbarungen und in