Kandidierbar
Kandidierbar bezeichnet in der Politikwissenschaft und im Wahlrecht die Fähigkeit einer Person, bei politischen Wahlen als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt zu werden bzw. kandidieren zu dürfen. Der Begriff steht oft im Gegensatz zu wahlberechtigt (Beteiligung an der Wahl) und wählbar (Ausschreibung eines zu wählenden Amtes). Kandidierbarkeit beschreibt damit die rechtliche und organisatorische Bereitschaft, eine Kandidatur einzuleiten.
Zu den in vielen Rechtsordnungen typischen Kriterien gehören in der Regel die Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft, ein
Der Kandidaturprozess variiert ebenfalls. Kandidaturen können über politische Parteien erfolgen, die eine Listung ermöglichen, oder als
Die Frage der Kandidierbarkeit hat bedeutende demokratische Implikationen, da sie bestimmt, wer überhaupt an einer Wahl