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Jahresabschlussführung

Jahresabschlussführung bezeichnet den Prozess der Planung, Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Ziel ist es, ein verlässliches, gesetzeskonformes und verständliches Abbild der wirtschaftlichen Lage am Jahresende zu liefern. Der Begriff wird vor allem im deutschen Rechnungswesen verwendet und umfasst die Arbeiten rund um Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht; bei Konzernen kommen zusätzlich die Konzernabschlussarbeiten hinzu.

In Deutschland folgt die Jahresabschlussführung überwiegend den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Inhalte des Jahresabschlusses sind in der Regel Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht; bei größeren

Veröffentlichung und Archivierung erfolgen in der Regel in der Rechtsform- bzw. Größenkategorie über den Bundesanzeiger oder

(GoB).
Kapitalgesellschaften
wie
AG
und
GmbH
sind
verpflichtet,
einen
Jahresabschluss
zu
erstellen;
größere
Unternehmen
erstellen
zudem
einen
Lagebericht.
Für
Konzerne
gelten
neben
dem
Einzelabschluss
auch
der
Konzernabschluss.
In
vielen
Fällen
ist
zudem
eine
Prüfung
durch
einen
Wirtschaftsprüfer
vorgesehen
oder
vorgeschrieben.
Die
Jahresabschlüsse
dienen
der
Transparenz
gegenüber
Eigentümern,
Gläubigern,
Mitarbeitenden
und
Behörden.
Unternehmen
kommt
der
Konzernabschluss
hinzu.
Kleinere
Unternehmen
können
vereinfachte
Formen
nutzen,
während
große
Unternehmen
zusätzlich
wirtschaftliche
und
rechtliche
Informationen
offenlegen
müssen.
Die
Erstellung
erfordert
eine
korrekte
Bewertung
von
Vermögenswerten
und
Schulden,
Abgrenzungen,
Rückstellungen
und
konsolidierte
Aufwendungen
und
Erträge.
das
Handelsregister.
Die
Jahresabschlussführung
hat
Auswirkungen
auf
die
steuerliche
Bemessung,
die
Kreditwürdigkeit
und
die
zukünftige
Unternehmensführung.