Instandhaltungsaufwand
Instandhaltungsaufwand bezeichnet die Aufwendungen und den personellen sowie organisatorischen Aufwand, der notwendig ist, um Vermögenswerte wie Anlagen, Maschinen, Gebäude oder Infrastruktur in funktionsfähigem Zustand zu halten. Er umfasst planmäßige Wartung (präventive Wartung), außerplanmäßige Wartung (reaktive bzw. korrigierende Wartung), Inspektionen, Reparaturen sowie Instandsetzungsmaßnahmen, die der Erhaltung der Betriebsfähigkeit dienen. Je nach Rechtsordnung und Rechnungslegung wird Instandhaltungsaufwand in der Regel als Betriebsausgabe erfasst; Kosten, die die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts maßgeblich verlängern oder seinen Wert erhöhen, können hingegen aktiviert werden und fallen dann nicht unter den Instandhaltungsaufwand.
Der Aufwand setzt sich typischerweise zusammen aus Arbeitszeiten, Material- und Ersatzteilen, Fremdleistungen, Wartungsverträgen, Inspektionskosten sowie Kosten
Wichtige Aufgaben des Instandhaltungsaufwands sind Planung, Budgetierung und Kontrolle der Verfügbarkeit von Anlagen. Kennzahlen wie Instandhaltungsaufwandquote,