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Inkomparabilität

Inkomparabilität bezeichnet die Unmöglichkeit, zwei Gegenstände, Handlungen oder Werte unter einem gemeinsamen Maßstab sinnvoll zu vergleichen. Sie entsteht, wenn vorhandene Bewertungsmaßstäbe versagen oder Unterschiede zwischen Domänen bestehen, sodass eine klare Rangordnung nicht eindeutig abzuleiten ist. In der Philosophie und den Sozialwissenschaften wird oft zwischen normative Inkomparabilität (unvereinbare Wertordnungen) und semantischer Inkomparabilität (Begriffe beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte) unterschieden. Befürworter der Inkommensurabilität argumentieren, dass manche Wertebereiche wie Gerechtigkeit, Würde oder ästhetischer Wert nicht rein monetär oder nutzungsorientiert bewertet werden können. Gegner betonen, dass sich auch scheinbar Unvereinbares durch zusätzliche Kriterien oder pragmatische Abwägungen vergleichbar machen lasse.

Ursachen sind unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, unvereinbare Messgrößen, kontextuelle Unterschiede oder normative Prinzipien, die sich nicht sinnvoll in

Umgang mit Inkomparabilität erfolgt häufig über mehrkriterielle Entscheidungsansätze (MCDA), lexikographische Rangordnungen oder andere Methoden, die mehrere

Siehe auch: Kommensurabilität, Mehrkriterien-Entscheidung, Axio­logie, Moraltheorie.

eine
einzige
Skala
überführen
lassen.
Beispiele
finden
sich
beim
Vergleich
des
Werts
eines
Kunstwerks
mit
dem
wissenschaftlichen
Nutzen
oder
beim
Abwägen
von
Gerechtigkeit
gegen
persönliches
Glück,
bei
kulturell
geprägten
Wertvorstellungen
und
anderen
Wertedomänen.
Kriterien
anerkennen
statt
eine
einzige
Skala
aufzuzwingen.
Kritisch
bleibt
die
Frage,
ob
Inkomparabilität
Entscheidungsprozesse
grundsätzlich
lähmt
oder
ob
praktikable
Kompromisse
möglich
sind.