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Infrastrukturbauwerken

Infrastrukturbauwerke bezeichnen Bauwerke und Anlagen, die der Bereitstellung grundlegender öffentlicher Funktionen wie Mobilität, Versorgung, Kommunikation und Schutz dienen. Sie unterscheiden sich von Gebäuden, die primär Wohn- oder Arbeitszwecken dienen, indem ihr Betrieb oft gesamtgesellschaftliche Systeme stützt und umfassend verknüpfte Gewerke erfordert. Typische Bereiche sind Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel, Bahnanlagen, Flughäfen), Versorgungsinfrastruktur (Wasser- und Abwassersysteme, Strom- und Gasleitungen, Telekommunikations- und Breitbandnetze), wasserbauliche Anlagen (Stauanlagen, Deiche, Kanäle) sowie Anlagen zur Energie- und Informationsversorgung.

Planung und Bau erfolgen im mehrstufigen Prozess: Voruntersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Genehmigungen, Tragwerks- und wasserbauliche Berechnungen, Ausschreibung, Bauausführung,

Herausforderungen umfassen Klimawandel und extreme Wetterereignisse, Materialknappheit, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Notwendigkeit, Nachhaltigkeit, Resilienz

Bauüberwachung
sowie
später
Betrieb,
Wartung
und
Instandhaltung.
Oft
ist
eine
enge
Abstimmung
zwischen
Behörden,
Planungsbüros,
Bauunternehmen
und
Betreibern
der
Netze
erforderlich.
Eine
Lebenszyklusperspektive,
Kosten-Nutzen-Analysen
und
Risikomanagement
spielen
eine
zentrale
Rolle.
und
Sicherheit
zu
berücksichtigen.
Infrastrukturbauwerke
tragen
wesentlich
zur
wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit,
Lebensqualität
und
öffentlichen
Sicherheit
bei;
ihre
Planung,
Umsetzung
und
Wartung
erfordern
daher
langfristiges,
interdisziplinäres
Engagement.