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Importlizenzen

Importlizenzen sind offizielle Genehmigungen, die von der zuständigen Behörde eines Landes erteilt werden und den Import bestimmter Waren in das Inland regeln. Sie dienen dem Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Verbrauchern sowie der Durchsetzung wirtschaftspolitischer Instrumente wie Quoten. In vielen Jurisdiktionen bestehen für regulierte Güter Importlizenzenpflicht; unbedenkliche Güter benötigen in der Regel keine Lizenz.

Zu den regulierten Gütern gehören zum Beispiel Chemikalien, Arzneimittel, sicherheitsrelevante Ausrüstung, Waffen und Munition, Dual-Use-Güter (Güter

Der Ablauf umfasst in der Regel den Antragsteller, die Einreichung von Unterlagen wie Handelsrechnung, Ursprungsnachweis, HS-Code,

Außerdem bestehen internationale Regelungen, etwa für Dual-Use-Güter oder kulturelle Güter, die grenzüberschreitend koordiniert werden. Importierende Unternehmen

mit
zivilen
und
militärischen
Anwendungen)
sowie
Kulturgüter
und
bestimmte
Tier-
oder
Pflanzenarten.
Lizenzen
können
als
Allgemeinlizenz
(eine
generelle
Genehmigung
unter
festgelegten
Bedingungen),
als
Einzel-
oder
Speziallizenz
oder
als
vorübergehende
bzw.
Quotenlizenz
ausgestaltet
sein.
Sicherheitsdatenblätter,
Konformitätserklärungen
oder
CITES-/phytosanitäre
Bescheinigungen;
ggf.
die
Vorlage
einer
Zollanmeldung.
Die
Behörde
prüft
den
Antrag
und
erteilt
eine
Lizenz
mit
festgelegten
Bedingungen
(Gültigkeitsdauer,
Quoten,
Bestimmungszweck).
Ohne
gültige
Lizenz
kann
der
Import
verweigert,
Güter
konfisziert
oder
mit
Bußgeldern
belegt
werden.
sollten
sich
frühzeitig
über
die
geltenden
Vorgaben
informieren,
korrekte
Produktklassifikation
sicherstellen
und
Compliance
sicherstellen.