Importlizenzen
Importlizenzen sind offizielle Genehmigungen, die von der zuständigen Behörde eines Landes erteilt werden und den Import bestimmter Waren in das Inland regeln. Sie dienen dem Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Verbrauchern sowie der Durchsetzung wirtschaftspolitischer Instrumente wie Quoten. In vielen Jurisdiktionen bestehen für regulierte Güter Importlizenzenpflicht; unbedenkliche Güter benötigen in der Regel keine Lizenz.
Zu den regulierten Gütern gehören zum Beispiel Chemikalien, Arzneimittel, sicherheitsrelevante Ausrüstung, Waffen und Munition, Dual-Use-Güter (Güter
Der Ablauf umfasst in der Regel den Antragsteller, die Einreichung von Unterlagen wie Handelsrechnung, Ursprungsnachweis, HS-Code,
Außerdem bestehen internationale Regelungen, etwa für Dual-Use-Güter oder kulturelle Güter, die grenzüberschreitend koordiniert werden. Importierende Unternehmen