Immobilienverwaltung
Immobilienverwaltung bezeichnet die organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Betreuung von Immobilien im Auftrag von Eigentümern, Investoren oder Eigentümergemeinschaften. Ziel ist die wert- und renditeorientierte Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs, einer ordnungsgemäßen Instandhaltung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Zu den zentralen Aufgaben gehören die Vermietung und Mieterbetreuung (Vertragsmanagement, Mietersuche, Mieterkommunikation, Mieterhöhungen), die Betriebskostenabrechnung und
Strukturen und Rechtsgrundlagen: Immobilienverwaltung kann als Wohnungsverwaltung (Residential) oder Gewerbe-/Sondereigentumsverwaltung erfolgen. In Deutschland erfolgt die Tätigkeit
Ziel der Immobilienverwaltung ist die Wertstabilität der Immobilien, transparente Kostenstrukturen, rechtssichere Abläufe und eine möglichst geringe