Hochzeitsvorbehalt
Hochzeitsvorbehalt, wörtlich übersetzt als "Hochzeitsvorbehalt" oder "Bedingung durch Eheschließung", ist ein Begriff aus dem deutschensprachigen Rechts- und Politikdiskurs. Er beschreibt eine Klausel oder Regelung, bei der bestimmte Rechte, Ansprüche oder Verpflichtungen erst mit der Eheschließung wirksam werden oder gelten. Die konkrete Ausgestaltung, der Geltungsbereich und die betroffenen Rechtsgebiete variieren je nach Rechtsordnung, Gesetzestext und politischem Kontext; der Begriff dient vor allem der Beschreibung von konditionalen Rechtsfolgen und ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsinstitut.
Typische Anwendungsfelder fallen in Bereiche wie Steuer- und Sozialrecht, aber auch in Familien- und Erbrecht. So
Kritisch diskutiert wird, dass solche Regelungen traditionelle Familienmodelle privilegieren und Partnerschaften von Verheirateten gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Der Begriff erscheint vor allem in Kommentaren, Policy-Papieren und in der Auslegung von Rechtsvorschriften, die zwischen