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Hochzeitsvorbehalt

Hochzeitsvorbehalt, wörtlich übersetzt als "Hochzeitsvorbehalt" oder "Bedingung durch Eheschließung", ist ein Begriff aus dem deutschensprachigen Rechts- und Politikdiskurs. Er beschreibt eine Klausel oder Regelung, bei der bestimmte Rechte, Ansprüche oder Verpflichtungen erst mit der Eheschließung wirksam werden oder gelten. Die konkrete Ausgestaltung, der Geltungsbereich und die betroffenen Rechtsgebiete variieren je nach Rechtsordnung, Gesetzestext und politischem Kontext; der Begriff dient vor allem der Beschreibung von konditionalen Rechtsfolgen und ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsinstitut.

Typische Anwendungsfelder fallen in Bereiche wie Steuer- und Sozialrecht, aber auch in Familien- und Erbrecht. So

Kritisch diskutiert wird, dass solche Regelungen traditionelle Familienmodelle privilegieren und Partnerschaften von Verheirateten gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Der Begriff erscheint vor allem in Kommentaren, Policy-Papieren und in der Auslegung von Rechtsvorschriften, die zwischen

kann
es
um
steuerliche
Vorteile
oder
Freibeträge
gehen,
die
Ehegatten
vorbehalten
oder
erst
durch
die
Ehe
nutzbar
werden,
oder
um
Anspruchs-
und
Leistungsansprüche
in
der
Sozialversicherung,
die
im
Falle
des
Todes
oder
bei
Trennung
zwischen
Ehegatten
anders
geregelt
sind
als
bei
unverheirateten
Paaren.
In
der
Praxis
dient
der
Hochzeitsvorbehalt
damit
oft
dazu,
Unterschiede
zwischen
Ehe
und
nicht-ehelicher
Lebensgemeinschaft
abzubilden.
benachteiligen
können.
Befürworter
verweisen
auf
klare
Rechts-
und
Verwaltungsstrukturen
sowie
auf
den
rechtlichen
Schutz
von
Ehegatten
in
bestimmten
Lebenssituationen.
ehelichen
und
eheunabhängigen
Rechtspositionen
unterscheiden.
See
also:
Familienrecht,
Ehe,
Steuerrecht,
Sozialrecht.