privilegieren
Privilegieren ist ein transitives deutsches Verb, das bedeutet, jemandem Privilegien zu gewähren oder ihn gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln. Das Substantiv Privileg bezeichnet dabei den Vor- oder Sonderstatus, auf den sich diese Behandlung bezieht. Der Begriff stammt vom französischen Privilege bzw. vom lateinischen Privilegium und hat sich im Deutschen zu einem Fachausdruck in Politik, Verwaltung, Recht und Sozialwissenschaften entwickelt.
Verwendung: Jemandem Privilegien zu gewähren kann durch Gesetze, Verträge, Förderprogramme oder organisatorische Praxis erfolgen. Beispiele: Der
Abgrenzungen: Privilegieren wird häufig als formellerer, institutioneller Vorgang verstanden als einfache Bevorzugung. Es geht um strukturelle
Nomen und verwandte Begriffe: Die Prozessform ist Privilegierung; als Synonym oder umgangssprachlich auch Privilegiierung wird gelegentlich
Siehe auch: Privileg, Privilegierung, Bevorzugung, Diskriminierung.