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privilegieren

Privilegieren ist ein transitives deutsches Verb, das bedeutet, jemandem Privilegien zu gewähren oder ihn gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln. Das Substantiv Privileg bezeichnet dabei den Vor- oder Sonderstatus, auf den sich diese Behandlung bezieht. Der Begriff stammt vom französischen Privilege bzw. vom lateinischen Privilegium und hat sich im Deutschen zu einem Fachausdruck in Politik, Verwaltung, Recht und Sozialwissenschaften entwickelt.

Verwendung: Jemandem Privilegien zu gewähren kann durch Gesetze, Verträge, Förderprogramme oder organisatorische Praxis erfolgen. Beispiele: Der

Abgrenzungen: Privilegieren wird häufig als formellerer, institutioneller Vorgang verstanden als einfache Bevorzugung. Es geht um strukturelle

Nomen und verwandte Begriffe: Die Prozessform ist Privilegierung; als Synonym oder umgangssprachlich auch Privilegiierung wird gelegentlich

Siehe auch: Privileg, Privilegierung, Bevorzugung, Diskriminierung.

Gesetzesentwurf
privilegiert
kleine
Unternehmen
durch
Steuererleichterungen;
bestimmte
Regionen
erhalten
im
Programm
zusätzliche
Fördermittel.
In
der
Praxis
kann
Privilegierung
sowohl
formelle
Rechte
als
auch
informelle
Vorteile
umfassen.
Vorteile,
die
über
individuelle
Vorlieben
hinausgehen.
Das
Gegenstück
kann
Gleichbehandlung
oder
das
Verhindern
von
Diskriminierung
sein.
In
der
Sozial-
und
Politikwissenschaft
wird
Privilegierung
außerdem
verwendet,
um
ungleiche
Macht-
und
Ressourcenverteilungen
zwischen
Gruppen
zu
analysieren.
verwendet,
doch
gängig
ist
Privilegierung
bzw.
Privilegienvergabe.
Wichtige
Gegenbegriffe
sind
Bevorzugung,
Gleichbehandlung
und
Diskriminierung.