Herausgabeanspruch
Herausgabeanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe oder Rückgabe einer Sache bzw. auf Abtretung von Rechten
Rechtsgrundlage und Gegenstand
Der maßgebliche Anspruch ergibt sich überwiegend aus § 985 BGB: Der Eigentümer einer Sache kann von dem
- Der Anspruchsteller muss Eigentümer oder Berechtigter an einem Rechtsanspruch auf die Sache sein.
- Der Anspruchsgegner muss im Besitz der Sache sein oder die Sache unmittelbar herauszugeben haben.
- Gegen den Herausgabeanspruch können Einwendungen bestehen, z. B. aus einem bestehenden Rechtsgrund des Besitzes oder aus
- In der Praxis wird oft geprüft, ob der Anspruchsteller sein Eigentum nachweisen kann und ob der
Der Anspruch wird in der Regel im Zivilprozess durch eine Klage auf Herausgabe der Sache geltend gemacht.Ist
Ein Eigentümer kann vom Fund- oder Besitzverhältnismaß den Finder auf Herausgabe der gefundenen Sache verlangen. Ein