Handlungsbefugnisse
Handlungsbefugnisse bezeichnet die Befugnis einer Person oder Institution, rechtsgeschäftlich tätig zu werden und im Namen Dritter Rechtsfolgen herbeizuführen. Sie entstehen in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Regelungen oder durch ein Amt bzw. eine Organstellung. Typische Formen sind Vollmachten (General- oder Spezialvollmacht), Prokura im Handelsrecht sowie organschaftliche Befugnisse, etwa bei Geschäftsführern oder Vorständen.
Verschiedene Quellen und Typen von Handlungsbefugnissen bestimmen den Umfang der handelbaren Rechtsgeschäfte. Allgemeine oder generalisierte Befugnisse
Rechtsfolgen ergeben sich danach, ob eine Handlung innerhalb des befugten Umfangs liegt. Liegt sie innerhalb der
Siehe auch Vollmacht, Stellvertretung, Prokura, Innen- und Außenwirkung.