Handelsmonopole
Handelsmonopole bezeichnet die rechtliche Zuweisung eines exklusiven Handelsrechts an eine Person oder Gesellschaft durch einen Staat. Es handelt sich um eine vom Staat erteilte Monopolstellung im Handel mit bestimmten Gütern, in bestimmten Regionen oder gegenüber bestimmten Handelspartnern. Im Gegensatz zu einem freien Markt, in dem mehrere Anbieter konkurrieren, ermöglicht das Handelsmonopol dem Inhaber, den Handel weitgehend ohne Konkurrenz zu kontrollieren, oft gegen Abgaben, Konzessionen oder Gründungskapital.
Historisch ist es typisch für den Merkantilismus der Frühen Neuzeit. Staaten verliehen Handelsmonopole oft durch königliche
Wirkungen waren gemischt: Monopole konnten staatliche Einnahmen und organisatorische Ressourcen bündeln, führten aber häufig zu höheren
In modernen Volkswirtschaften sind ausschließliche Handelsrechte meist durch Wettbewerbsrecht und Antimonopolverordnungen begrenzt; bestimmte Residuen existieren als