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Handelsbräuchen

Handelsbräuche bezeichnet im Handels- und Vertragsrecht die Gepflogenheiten, Muster und Verhaltensweisen, die sich in Handelskreisen über längere Zeit hinweg herausgebildet haben. Sie dienen dazu, Verträge zu interpretieren, Lücken zu schließen und den Geschäftsverkehr zu regeln, wenn einzelne Klauseln fehlen oder unklar bleiben. Handelsbräuche entstehen durch wiederholte Praxis in bestimmten Branchen, Regionen oder Handelsformen und können sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Normen umfassen.

Historisch wurzeln Handelsbräuche im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handel, insbesondere in den deutschen Handelszentren und im Umfeld

Beispiele betreffen etwa Zahlungsbedingungen, Abnahme- und Liefermodalitäten, den Umgang mit Mängeln, Rügefristen sowie Rabatte, Skonti oder

In der Gegenwart können Handelsbräuche Verträge ergänzen, auslegen oder interpretieren, allerdings haben sie keine Vorrang vor

der
Hanse.
Mit
der
Entwicklung
des
handelsrechtlichen
Systems
wurden
sie
Teil
der
Lex
mercatoria
und
finden
sich
auch
in
modernen
Rechtsordnungen
anerkannt
als
verbindliche
Gewohnheiten
im
Geschäftsverkehr.
Ihre
Geltung
hängt
davon
ab,
dass
sie
allgemein
bekannt
und
tatsächlich
angewendet
werden;
sie
ergänzen
Verträge,
solange
nichts
Gegenteiliges
vereinbart
wurde.
Gewährleistungsregelungen,
die
in
der
Praxis
üblich
sind.
Handelsbräuche
bilden
damit
eine
Form
der
Usanzen
im
Handel,
die
in
Branchen
mit
häufigen
Transaktionen
besonders
wichtig
ist.
gesetzlich
festgelegten
Regeln
oder
vertraglich
abweichenden
Vereinbarungen.
Sie
bleiben
jedoch
eine
wichtige
Orientierung
in
Bereichen,
in
denen
schriftliche
Vereinbarungen
unvollständig
sind,
und
werden
dort
durch
klare
vertragliche
Regelungen
ersetzt
oder
ergänzt.