Handelsbräuchen
Handelsbräuche bezeichnet im Handels- und Vertragsrecht die Gepflogenheiten, Muster und Verhaltensweisen, die sich in Handelskreisen über längere Zeit hinweg herausgebildet haben. Sie dienen dazu, Verträge zu interpretieren, Lücken zu schließen und den Geschäftsverkehr zu regeln, wenn einzelne Klauseln fehlen oder unklar bleiben. Handelsbräuche entstehen durch wiederholte Praxis in bestimmten Branchen, Regionen oder Handelsformen und können sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Normen umfassen.
Historisch wurzeln Handelsbräuche im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handel, insbesondere in den deutschen Handelszentren und im Umfeld
Beispiele betreffen etwa Zahlungsbedingungen, Abnahme- und Liefermodalitäten, den Umgang mit Mängeln, Rügefristen sowie Rabatte, Skonti oder
In der Gegenwart können Handelsbräuche Verträge ergänzen, auslegen oder interpretieren, allerdings haben sie keine Vorrang vor