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Glättegefahr

Glättegefahr bezeichnet das Risiko von Ausrutsch- oder Sturzverletzungen aufgrund glatter Oberflächen. Sie tritt vor allem bei winterlichen Temperaturen auf, wenn Wasser, Schnee oder Reif zu Eis gefrieren. Betroffene Bereiche sind Gehwege, Treppen, Radwege und Straßen sowie Eingangsbereiche von Gebäuden, in denen Feuchtigkeit oder Schatten die Oberflächen abkühlen lassen.

Zu den Formen gehören Glatteis, Schwarzglatte, Reifglätte, Schnee- und feuchte Glätte. Die Gefahr steigt bei Temperaturen

Auswirkungen sind häufig Sturzverletzungen, besonders bei älteren Menschen, sowie erhöhte Verkehrsunfälle und wirtschaftliche Kosten durch Verzögerungen

Wetterdienste wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) geben Glätte- bzw. Vereisungshinweise aus. Solche Warnungen erfolgen vor kühlen,

Präventions- und Verhaltensmaßnahmen umfassen Streuen von Gehwegen, Einsatz von Streugut wie Salz oder Calciumchlorid sowie Sand,

Rechtlich gilt in vielen Ländern eine Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer und Betreiber von Gehwegen und Arbeitsplätzen; bei

nahe
dem
Gefrierpunkt,
bei
feucht-kühlen
Bedingungen
sowie
auf
Brücken,
Treppenstufen
oder
Gehwegen
im
Schatten.
im
Personen-
und
Güterverkehr.
Präventionsmaßnahmen
richten
sich
nach
Ort
und
Situation
und
umfassen
regelmäßigen
Winterdienst,
Streuen
und
gute
Schuhe.
feuchten
Nächten
oder
Morgenden,
wenn
Oberflächen
nass
sind
und
Temperaturen
um
den
Gefrierpunkt
liegen.
Faktoren
wie
Niederschlagsart,
Oberflächenbeschaffenheit
und
Schatten
beeinflussen
das
Risiko.
regelmäßige
Räumung
von
Schnee.
Fußgänger
sollten
langsam
gehen,
kurze
Schritte
machen,
Handläufe
nutzen
und
rutschfeste
Schuhe
tragen.
Autofahrer:
langsamer
fahren,
größeren
Bremsweg
beachten,
Winterreifen
verwenden;
besonders
auf
Brücken
gilt
erhöhte
Vorsicht.
Vernachlässigung
kann
Haftung
entstehen.
Die
konkrete
Rechtslage
variiert
je
nach
Land
und
Fall.