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Räumung

Räumung bezeichnet im Miet- und Immobilienrecht die Durchsetzung der Aufforderung an eine Person, eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder ein Grundstück zu verlassen und dem Eigentümer die Nutzung oder den Besitz zurückzugeben. Der Begriff umfasst in der Praxis sowohl das gerichtliche Verfahren als auch die anschließende Durchsetzung der Räumung, gegebenenfalls mit Vollstreckungsmaßnahmen.

In Deutschland erfolgt eine Räumung in der Regel nach einer ordnungsgemäßen Kündigung des Mietvertrags. Verweigert der

Mieter haben Rechte und Möglichkeiten, sich gegen eine Räumung zu verteidigen, Verzögerungen zu melden oder, sofern

Mieter
das
Verlassen
des
Objekts,
kann
der
Vermieter
eine
Räumungsklage
beim
zuständigen
Gericht
erheben.
Das
Gericht
prüft
die
Rechtslage
und
erlässt,
sofern
der
Anspruch
besteht,
ein
Räumungsurteil.
Zur
Durchsetzung
wird
gegebenenfalls
ein
Gerichtsvollzieher
eingeschaltet;
dieser
führt
die
Räumung
durch,
wenn
der
Anspruch
rechtskräftig
festgestellt
wurde.
Vermieter
dürfen
eine
Räumung
grundsätzlich
nicht
eigenständig
durchführen.
möglich,
eine
einvernehmliche
Lösung
mit
dem
Vermieter
zu
suchen,
beispielsweise
durch
einen
Aufhebungsvertrag
oder
mietrechtliche
Regelungen.
Räumungskosten,
etwaige
Übergangslösungen
und
Härtefälle
hängen
vom
Einzelfall,
dem
Mietvertrag
und
der
zugrunde
liegenden
Rechtsordnung
ab.
Die
genauen
Fristen,
Voraussetzungen
und
Rechtsmittel
unterscheiden
sich
je
nach
Land,
Region
und
konkreter
Rechtslage.