Räumung
Räumung bezeichnet im Miet- und Immobilienrecht die Durchsetzung der Aufforderung an eine Person, eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder ein Grundstück zu verlassen und dem Eigentümer die Nutzung oder den Besitz zurückzugeben. Der Begriff umfasst in der Praxis sowohl das gerichtliche Verfahren als auch die anschließende Durchsetzung der Räumung, gegebenenfalls mit Vollstreckungsmaßnahmen.
In Deutschland erfolgt eine Räumung in der Regel nach einer ordnungsgemäßen Kündigung des Mietvertrags. Verweigert der
Mieter haben Rechte und Möglichkeiten, sich gegen eine Räumung zu verteidigen, Verzögerungen zu melden oder, sofern