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Gewerbesteuererklärungen

Gewerbesteuererklärungen sind die jährlichen Steuererklärungen, mit denen Unternehmen in Deutschland der Gewerbesteuer unterliegen. Sie werden beim zuständigen Finanzamt eingereicht und dienen der Feststellung des steuerlichen Gewerbeertrags sowie der darauf entfallenden Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten kommunalen Steuerquellen und wird von den Gemeinden erhoben.

Die Rechtsgrundlage bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG) in Verbindung mit der Abgabenordnung. Pflicht zur Abgabe besteht für

Bei der Berechnung wird der zu versteuernde Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt. Typische Hinzurechnungen umfassen

Der Ablauf: Die Gewerbesteuererklärungen werden elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht. Der Abgabetermin liegt grundsätzlich am 31.

Wichtige Hinweise: Verspätete Abgabe oder fehlerhafte Angaben können zu Verspätungs- oder Schätzbescheiden, Nachzahlungen oder Zinsen führen.

alle
Gewerbebetreibenden,
also
Einzelunternehmen,
Personengesellschaften
und
Kapitalgesellschaften.
Für
natürliche
Personen
und
Personengesellschaften,
die
einen
Gewerbebetrieb
haben,
gibt
es
einen
Freibetrag
von
24.500
Euro;
Kapitalgesellschaften
haben
keinen
Freibetrag.
bestimmte
Zinsen,
Miet-
und
Pachteinnahmen.
Anschließend
wird
der
Steuermessbetrag
ermittelt,
indem
der
Gewerbeertrag
mit
der
Steuermesszahl
von
3,5
Prozent
multipliziert
wird.
Der
eigentliche
Gewerbesteuerbetrag
ergibt
sich
durch
Multiplikation
des
Steuermessbetrags
mit
dem
Hebesatz
der
jeweiligen
Gemeinde,
der
regional
stark
variiert.
Mai
des
Folgejahres;
bei
elektronischer
Übermittlung
können
Fristverlängerungen
möglich
sein.
Nach
Prüfung
erlässt
das
Finanzamt
den
Gewerbesteuerbescheid,
der
die
Festsetzung
der
Steuer
und
eventuelle
Nachforderungen
enthält.
Änderungen
im
Betriebszweck
oder
in
der
Rechtsform
sollten
dem
Finanzamt
zeitnah
gemeldet
werden,
da
sie
die
Steuerfestsetzung
beeinflussen
können.