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Gesetzestyp

Gesetzestyp ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Sammelbegriff für die unterschiedliche Typisierung von Rechtsnormen oder Rechtsakten. Der Begriff dient der systematischen Ordnung von Normen, ihrer Wirkung, ihrem Rechtsstatus und ihrer Funktion innerhalb der Rechtsordnung. Je nach Fachkontext kann er verschiedene Bedeutungen haben: Er kann Normen nach Herkunft, Rechtsquelle, Bindungswirkung oder Inhalt unterscheiden.

Eine übliche Unterscheidung erfolgt nach Herkunft und Rechtsstatus: verfassungsrechtliche Normen (Verfassungen oder Grundrechtsbestimmungen), Gesetze im formellen

Der Begriff dient der Lehre, der Rechtsanwendung und der Rechtsvergleichung, um Normen nachvollziehbar zu gliedern und

Sinn,
Rechtsverordnungen
(Durchführungs-
oder
Verwaltungsvorschriften)
sowie
Satzungen
von
Gemeinden,
Körperschaften
oder
Verbänden.
In
vielen
Kontexten
werden
zudem
EU-rechtliche
Akte
wie
Verordnungen,
Richtlinien
oder
Entscheidungen
als
eigene
Gesetzestypen
diskutiert.
Daneben
wird
häufig
zwischen
allgemeinen,
abstrakten
Normen
und
konkreten
Einzelentscheidungen
unterschieden.
ihre
Anwendbarkeit
zu
erfassen.
Er
ist
kein
fest
kodifiziertes,
universell
einheitliches
Klassifikationssystem,
sondern
eine
praktische
Orientierung
in
der
Rechtsanalyse,
deren
genaue
Einordnung
je
nach
Rechtsordnung,
Rechtsgebiet
und
Kontext
variieren
kann.