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Fußverkehrs

Der Begriff Fußverkehrs (Genitiv: des Fußverkehrs) bezeichnet den Verkehr von Fußgängern und die Gestaltung der Räume, in denen dieser Verkehr stattfindet. Es umfasst die Bewegung zu Fuß durch Straßen, Plätze, Gebäudezugänge und öffentliche Räume sowie die Infrastruktur, die diese Bewegung ermöglicht oder beeinflusst.

Ziele des Fußverkehrs sind Sicherheit, Barrierefreiheit, Komfort und fließende Bewegungen. Planer streben eine klare Wegeführung, gute

Infrastruktur und Gestaltung: Gehwege (Gehsteige), breitere Aufenthaltsbereiche, Fußgängerzonen, Zebrastreifen, Mittelinseln, Ampeln, taktile Bodenführung, Bordsteinrampen, Beleuchtung und

Planung und Regulierung: Fußverkehrs wird in der Stadt- und Verkehrsplanung berücksichtigt. Ziele sind die Integration in

Herausforderungen umfassen hohe Fußverkehrsdichten in Innenstädten, Kompatibilität mit Radverkehr und öffentlichem Verkehr, Barrierefreiheit für ältere Menschen

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Sichtbarkeit
und
kurze
Wege
zu
wichtigen
Zielen
wie
Haltestellen,
Angeboten
des
täglichen
Bedarfs
und
Gebäudeeingängen
an.
Fußverkehrs
wird
oft
in
Maßnahmenkategorien
wie
Gehwege,
Kreuzungen,
Fußgängerzonen
und
barrierearme
Erreichbarkeit
gegliedert.
Überdachungen.
Gute
Gestaltung
berücksichtigt
Barrierefreiheit,
Wetteraspekte
und
sichere
Trennung
von
Motorfahrzeugen,
Fahrradverkehr
und
öffentlichen
Verkehrsmitteln.
Querungsregelungen
umfassen
Vorrangregelungen,
Signalisierung
und
reduzierte
Geschwindigkeit
in
sensiblen
Bereichen.
multimodale
Verkehrsnetzwerke,
die
Förderung
von
Gehverkehr
statt
kurzen
Autofahrten,
und
die
Wartung
sowie
Anpassung
von
Infrastruktur.
Politische
Rahmenwerke,
Bauordnungen
und
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
beeinflussen
Gestaltung,
Nutzung
und
Sicherheit
im
Fußverkehr.
und
Menschen
mit
Behinderungen,
sowie
klimatische
Bedingungen
und
Instandhaltungskosten.