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Fristverstreichen

Fristverstreichen bezeichnet den Zustand, dass eine festgelegte Frist für eine rechtliche oder administrative Handlung abgelaufen ist, ohne dass die vorgeschriebene Maßnahme erfolgt ist. Die Folgen hängen vom jeweiligen Rechtsgebiet und der Art der Frist ab: Sie kann zum Verfall von Rechten, zum Ausschluss von Ansprüchen oder zum Verlust der Möglichkeit führen, Rechtsmittel einzulegen.

Anwendungsbereiche: Im Zivilrecht betrifft Fristverstreichen oft Angebote, Annahmen, Rücktritte oder Fristsetzungen in Verträgen. Im Verwaltungsrecht spielen

Berechnung und Beginn: In der Regel beginnt eine Frist am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis (z. B.

Rechtsfolgen: Verstrichene Fristen können zum Verfall von Rechten, zum Verlust von Anspruchsmethoden oder zum Beginn von

Beispiele: Verspätete Annahme eines Angebots, verspätete Widerspruchseinlegung gegen einen Bescheid, Fristablauf für Kündigungen oder rechtzeitig eingereichte

Fristen
bei
Widersprüchen,
Anträgen
oder
Einwendungen
gegen
Bescheide
eine
zentrale
Rolle.
Auch
im
Arbeitsrecht,
Vergaberecht
oder
bei
Verjährungs-
und
Verwirkungsfragen
finden
Fristen
Anwendung.
Zustellung
eines
Dokuments).
Die
Frist
endet
am
letzten
Tag
der
Laufzeit.
Ob
eine
Frist
in
Kalendertagen
oder
Werktagen
läuft,
hängt
von
der
Rechtsordnung
oder
dem
Vertrag
ab.
Bei
Wochenenden
oder
Feiertagen
kann
der
letzte
Tag
verschoben
sein,
sofern
es
die
jeweiligen
Regelungen
vorsehen.
Verträge
oder
Gesetzesvorgaben
können
zudem
Nachfristen
oder
Verlängerungen
vorsehen.
Verjährung
führen.
In
vielen
Fällen
kann
eine
Nachfrist
gesetzt
werden,
um
ein
Versäumnis
zu
begegnen;
fehlt
es
daran,
bestehen
oft
die
beschriebenen
Rechtsfolgen.
Anträge,
die
nicht
mehr
geprüft
werden.