Fristverstreichen
Fristverstreichen bezeichnet den Zustand, dass eine festgelegte Frist für eine rechtliche oder administrative Handlung abgelaufen ist, ohne dass die vorgeschriebene Maßnahme erfolgt ist. Die Folgen hängen vom jeweiligen Rechtsgebiet und der Art der Frist ab: Sie kann zum Verfall von Rechten, zum Ausschluss von Ansprüchen oder zum Verlust der Möglichkeit führen, Rechtsmittel einzulegen.
Anwendungsbereiche: Im Zivilrecht betrifft Fristverstreichen oft Angebote, Annahmen, Rücktritte oder Fristsetzungen in Verträgen. Im Verwaltungsrecht spielen
Berechnung und Beginn: In der Regel beginnt eine Frist am Tag nach dem maßgeblichen Ereignis (z. B.
Rechtsfolgen: Verstrichene Fristen können zum Verfall von Rechten, zum Verlust von Anspruchsmethoden oder zum Beginn von
Beispiele: Verspätete Annahme eines Angebots, verspätete Widerspruchseinlegung gegen einen Bescheid, Fristablauf für Kündigungen oder rechtzeitig eingereichte