Verjährungs
Verjährung bezeichnet den Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, nach deren Verstreichen ein Anspruch in der Regel nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Sie dient der Rechtssicherheit, dem Rechtsfrieden und der Begrenzung langwieriger Streitigkeiten. Verjährung ist vor allem ein Thema des Zivilrechts, während im Strafrecht eigene Regelungen zur Verfolgungsverjährung gelten können.
Beginn und Lauf der Verjährung: Der Fristbeginn richtet sich grundsätzlich nach dem Entstehen des Anspruchs und
Hemmung, Unterbrechung und Neubeginn: Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt werden, etwa durch Verhandlungen, Klageerhebung
Folgen und Rechtsfolgen: Nach Ablauf der Verjährung kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben, wodurch
Hinweis: Die konkreten Fristen und Ausnahmen variieren je nach Rechtsordnung und Anspruchsart. Für aktuelle Fristen sollte