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FranchiseModelle

FranchiseModelle bezeichnen Systeme, in denen ein Franchisegeber einem Franchisenehmer das Recht einräumt, unter einer etablierten Marke und nach einem festgelegten Geschäftskonzept zu operieren. Der Franchisenehmer nutzt das Markenzeichen, das Know-how, Betriebshandbücher sowie Schulungs- und Marketingunterstützung des Franchisegebers. Im Gegenzug zahlt der Franchisenehmer regelmäßige Gebühren und erfüllt vertraglich festgelegte Standards. Typische Bausteine sind der Franchisevertrag, Territorialrechte, Schulung, laufende Gebühren (Royalty) und Werbebeiträge sowie Audit- und Kontrollmechanismen, um Konsistenz und Qualität sicherzustellen. Der Franchisegeber bietet oft Unterstützung bei Standortwahl, Lieferanten, Systemprozessen und Marketing.

Franchise-Modelle unterscheiden sich vor allem in der Art des Geschäftsformats. Beim Business-Format-Franchise wird das vollständige Betriebsmodell

Wirtschaftlich zieht sich die Struktur aus initialen Investitionen, laufenden Gebühren und vertraglichen Leistungsversprechen. Vorteile für den

inklusive
Verkaufsprozess,
Produkt-
oder
Serviceangebot,
Preisgestaltung
und
Marketing
in
das
Franchisesystem
übernommen.
Bei
einem
Produkt-
oder
Distributionsfranchise
überlässt
der
Franchisegeber
vorrangig
das
Produkt-
bzw.
Markenrecht
und
die
Vertriebskanäle,
während
der
Franchisenehmer
oft
mehr
unternehmerische
Spielräume
hat.
Erweiterte
Modelle
wie
Master-Franchising
oder
Area
Development
erlauben
eine
übergeordnete
Verpachtung
von
Regionen
an
weitere
Franchisenehmer.
Franchisenehmer
sind
geringeres
Risiko,
ein
bewährtes
Konzept
und
starke
Markenunterstützung;
Vorteile
für
den
Franchisegeber
sind
schnelle
Skalierung
und
kontrollierte
Markenführung.
Nachteile
beinhalten
Abhängigkeit
vom
Franchisesystem,
Verpflichtungen
zugunsten
der
Marke
und
laufende
Kosten.
Rechtsrahmen
variieren
je
nach
Land
und
umfassen
Vertrags-,
Marken-
und
Wettbewerbsrecht
sowie
ggf.
spezifische
Offenlegungsvorschriften;
Deutschland
besitzt
kein
eigenständiges
Franchisegesetz,
sondern
regelt
Verträge
im
Zivilrecht.