Forstrechte
Forstrechte bezeichnet die rechtlichen Ansprüche auf Waldeigentum und auf die Nutzung von Waldflächen. Sie umfassen Rechte, den Wald zu betreten, Ressourcen zu nutzen und den Wald zu bewirtschaften, sowie Pflichten, die mit dieser Nutzung verbunden sind. Forstrechte können dem Eigentümer gehören oder von diesem an Dritte verliehen, vererbt oder durch Verträge eingeräumt werden. Sie dienen der Balance zwischen ökonomischer Nutzung, Umwelt- und Naturschutz sowie öffentlichem Zugang.
Die gesetzliche Grundlage variiert in den deutschsprachigen Ländern, basiert aber typischerweise auf einer Mischung aus Forstgesetzgebung,
Formen der Forstrechte umfassen Holznutzungsrechte, Beutungs- und Sammelrechte für Waldprodukte, Weide- oder Beweidungsrechte, Wegerechte sowie Management-
Wichtige Stakeholder sind Eigentümer, Pächter oder Kommunen, forstliche Verwaltungen, Waldbesucher und lokale Gemeinschaften. Forstrechte beeinflussen Investitionen,