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Fluchtweg

Fluchtweg bezeichnet im Baurecht und in der Sicherheitsplanung den Weg, der Personen ermöglicht, ein Gebäude oder einen Bereich während eines Notfalls sicher zu verlassen. In vielen deutschsprachigen Normen wird der Fluchtweg als Teil des Rettungswegesystems verstanden; der Rettungsweg umfasst zudem Zugänge, die Einsatzkräften den Zugang zum Gebäude ermöglichen. Praktisch werden Fluchtweg und Rettungsweg oft synonym verwendet, wobei sich genaue Definitionen je nach Norm unterscheiden können.

Ein Fluchtweg besteht typischerweise aus miteinander verbundenen Räumen, Fluren, Treppenhäusern und Ausgängen nach außen bzw. in

Zuverlässige Kennzeichnung, Beleuchtung und Öffnungsmechanismen sind zentrale Anforderungen. Fluchtwege müssen jederzeit frei gehalten werden, Türen müssen

Planung und Betrieb eines Fluchtwegs erfolgen im Rahmen des Brandschutzkonzepts eines Gebäudes. Dazu gehören Risikobewertung, regelmäßige

einen
sicheren
Bereich.
Er
führt
aus
dem
bewohnten
oder
genutzten
Bereich
zu
einem
Ort,
an
dem
Personen
Schutz
finden
oder
die
Außenumgebung
erreicht
wird.
Wesentliche
Eigenschaften
sind
eine
klare,
frei
bleibende
Wegführung,
sichere
Breite
entsprechend
der
erwarteten
Personenanzahl,
sowie
eine
für
den
Nutzer
erkennbare
Kennzeichnung
und
Beleuchtung.
sich
aus
dem
Innenbereich
ohne
Schlüssel
oder
besondere
Voraussetzungen
öffnen
lassen
und
oft
in
Fluchtrichtung
anschlagen.
Notausgänge
werden
durch
Fluchtwegkennzeichen,
Marken
mit
grüner
Grundfläche
und
Symbolen
deutlich
sichtbar
ausgewiesen.
Zusätzlich
können
Not-,
Sicherheits-
oder
Selbstschutzeinrichtungen
vorhanden
sein,
um
eine
sichere
Flucht
auch
bei
Ausfall
der
Hauptbeleuchtung
zu
gewährleisten.
Inspektionen,
Wartung,
Evakuierungsübungen
und
klare
Verantwortlichkeiten
für
Eigentümer,
Betreiber
und
Nutzer.