Fluchtweg
Fluchtweg bezeichnet im Baurecht und in der Sicherheitsplanung den Weg, der Personen ermöglicht, ein Gebäude oder einen Bereich während eines Notfalls sicher zu verlassen. In vielen deutschsprachigen Normen wird der Fluchtweg als Teil des Rettungswegesystems verstanden; der Rettungsweg umfasst zudem Zugänge, die Einsatzkräften den Zugang zum Gebäude ermöglichen. Praktisch werden Fluchtweg und Rettungsweg oft synonym verwendet, wobei sich genaue Definitionen je nach Norm unterscheiden können.
Ein Fluchtweg besteht typischerweise aus miteinander verbundenen Räumen, Fluren, Treppenhäusern und Ausgängen nach außen bzw. in
Zuverlässige Kennzeichnung, Beleuchtung und Öffnungsmechanismen sind zentrale Anforderungen. Fluchtwege müssen jederzeit frei gehalten werden, Türen müssen
Planung und Betrieb eines Fluchtwegs erfolgen im Rahmen des Brandschutzkonzepts eines Gebäudes. Dazu gehören Risikobewertung, regelmäßige